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Am 1.Dezember 2005 wurde der Führerausweis auf Probe und eine damit verbundene Weiterbildungspflicht eingeführt. Die Gesetzeslage wurde am 01.01.2020 neu angepasst.

Aktuell musst du als Neulenker innerhalb des ersten Jahres deiner 3-jährigen Probezeit einen Weiterbildungstag besuchen.

Unter die 2-Phasen-Ausbildung fallen seit oben erwähntem Datum grundsätzlich alle Personen, welche ein erstes Mal einen Lernfahrausweis der Kat. B (Auto), Kat. A (Motorrad) sowie auch Kat. A 35kW (Motorrad beschränkt) beantragen.

Auch Personen, welche nach einer Kontrollfahrt den Schweizerischen Führerausweis erhalten, können darunter fallen. Genauere Informationen dazu findest Du hier.

Nicht alle Fahrschulen bieten diese Ausbildungskurse an. Du kannst diese jedoch auch bei diversen andern Anbietern (beispielsweise dem TCS) absolvieren.

Damit Du die Frist nicht verpasst, kannst Du dich z.B. bei 2-Phasen.ch daran erinnern lassen.

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