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Seit 01.01.2021 kann der Lernfahrausweis bereits mit 17 Jahren beantragt werden.

Die Theorieprüfung kannst Du einen Monat vor Deinem 17. Geburtstag ablegen.

Tust Du dies, erhältst Du an Deinem 17. Geburtstag bereits den Lernfahrausweis und kannst mit Fahrstunden und/oder privaten Lernfahrten beginnen.

Wichtig: Ab 01.01.2021 müssen alle Personen, welche das 20. Altersjahr noch nicht erreicht haben, eine 12-monatige Lernphase durchlaufen. Das heisst, Du wirst frühestens ein Jahr nach Ausstellung Deines Lernfahrausweises zur praktischen Prüfung zugelassen.

Wie viel Du in diesem Jahr fährst, musst Du nicht nachweisen, dieses Jahr soll jedoch dazu dienen, dass Du Fahrpraxis erlangst, in eine Routine kommst, und dem Prozess "Autofahren lernen" diese Zeit einräumst - und: Routine sowie eine sichere Fahrweise erlangst Du nur durch "üben, üben, üben":-)

Es gibt verschiedene Modelle, wie Du vorgehen kannst. Beispielsweise kannst Du sobald Du den Lernfahrausweis bekommen hast, mit Fahrstunden loslegen und die ganze Ausbildung bei einem Fahrlehrer durchlaufen. Nach dieser Zeit könnte eine Phase des privaten Übens folgen, mit dem Ziel, dass Du sämtliche Abläufe und das Gelernte vertiefen kannst. In dieser Zeit würde es sicher Sinn machen, alle 3-4 Wochen weiterhin eine Fahrstunde zu nehmen, um Fragen zu klären und "schulbuchmässig" dranzubleiben.

Oder Du verteilst die Fahrausbildung beim Fahrlehrer auf dieses ganze Jahr - und lässt Dir dazwischen genügend Zeit, um das Gelernte privat zu festigen.

Es gibt viele Modelle - gerne berate ich Dich beim Herausfinden, welches Modell am besten zu Dir und Deinen Umständen passt.

Überigens: Falls du Jahrgang 2003 hast - keine Bange - Du fällst unter eine Übergangslösung. Du darfst mit 17 Jahren den Lernfahrausweis beantragen und an Deinem 18. Geburtstag die Führerprüfung absolvieren - ohne Durchlaufen der 12-monatigen Lernphase.

Ab Jahrgang 2004 gilt das oben Erwähnte. Bei Unklarheiten: melde Dich einfach!

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