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Läuft Dein Lernfahrausweis auf Probe nach dem 01.01.2020 ab, so musst Du neu nur noch einen Weiterbildungstag absolvieren und fällst unter die Übergangslösung.

Du kannst entweder Kurstag 1 besuchen, oder einen dafür neu gestalteten Kurstag (bald erhältlich).

Ab 01.01.2020 gilt für alle nur noch die eintägige Weiterbildungspflicht.

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