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Gesuch

 

Das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises (für Auto z.B. Kat. B) findest du hier:

BL

BS

Drucke das​ Gesuch aus und fülle deine Personalien aus.

Das Kreuzchen setzt du bei deiner Wunschkategorie, (für Auto bei der Kat. B.).

Danach füllst du die Fragen zu deiner Gesundheit nach bestem Wissen und Gewissen aus.

Sehtest

Den Sehtest kannst Du entweder beim Augenarzt oder auch beim Optiker machen lassen. Die Ergebnisse werden überigens gleich auf Deinem Gesuch eingetragen (deshalb dieses unbedingt mitnehmen). Du benötigst zudem eine gültige ID/Pass, um den Sehtest machen zu lassen. Dieser Sehtest ist  2 Jahre lang gültig und kostet Dich in der Regel zwischen CHF 10.- und CHF 20.-.

Nothilfekurs

Bevor Du das Gesuch nun einreichen kannst, musst du von Gesetzes wegen einen Kurs über die lebensrettenden Sofortmassnahmen besucht haben.

Dieser sogenannte Nothilfekurs für Führerausweiserwerbende dauert insgesamt 10 Stunden.

Du kannst diesen Kurs entweder bei einer medizinischen Organisation oder auch bei diversen Fahrschulen besuchen. Dieser Nothilfekurs ist 6 Jahre gültig. 

Gesuch einreichen

Nun hast du alles zusammen und gehst mit dem ausgefüllten Gesuch, dem Nothilfekursausweis (im Original) und einer gültigen ID/Pass auf die Gemeinde an deinem Wohnort. Dort werden deine Personalien überprüft (deshalb ID oder Pass mitnehmen) und bestätigt. Das Gesuch bleibt bei der Gemeinde und wird von dieser direkt an die Motorfahrzeugkontrolle weitergeleitet.

Nun benötigst du nur noch ein wenig Geduld.

Das Nächste, was du erhältst, ist Post mit der Anmeldekarte für die Theorieprüfung.

Theorieprüfung

Nun heisst es fleissig Theorie lernen. Du kannst dafür beispielsweise ein Buch oder eine App verwenden.

Ich empfehle gerne die Lernunterlagen (Buch, App) von Theorie24. Diese sind vom Strassenverkehrsamt anerkannt und enthalten die offizellen (Original-) Fragen.

Seit dem 01.01.2021 ist das Mindestalter fürs Autofahren in der Schweiz 17 Jahre - die Theorieprüfung darfst du bereits einen Monat vor deinem 17. Geburtstag absolvieren.

Vorteil: Du erhältst an deinem 17. Geburtstag den Lernfahrausweis und kannst gleich loslegen!

Aktuell hast du x Versuche, die Prüfung zu bestehen, Du bezahlst aber jeweils CHF 40.- Prüfungsgebühr. Bestanden hast du die Prüfung, wenn du nicht mehr als 15 Fehler machst.

Seit 01.01.2021 ist eine bestandene Theorieprüfung unbegrenzt gültig (davor war sie 2 Jahre gültig).

Lernfahrausweis

Hast du die Theorieprüfung bestanden, erhältst du innert ungefähr einer Woche deinen Lernfahrausweis zugeschickt. Falls du in Basel-Stadt wohnst, diesen unbedingt sofort unterschreiben, denn nur ein unterschriebener Lernfahrausweis ist auch gültig!

Wohnst Du im Kanton Baselland, findest du auf deinem Lernfahrausweis bereits deine Unterschrift in elektronischer Form.

Hast du die Theorieprüfung bereits vor deinem 17. Geburtstag gemacht, erhältst du den Lernfahrausweis an deinem 17. Geburtstag zugeschickt.

Verkehrskundekurs

Für den Besuch des Verkehrskundekurses (kurz VKU) musst du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein. Spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung musst du diesen besucht haben. 

Ich empfehle Dir, den Kurs nach deinen ersten Fahrstunden bald zu besuchen. Da du im Kurs einiges für das praktische Fahren lernen kannst, sparst du dir dadurch die eine oder andere Fahrstunde.

Der VKU dauert insgesamt 8 Stunden.

Fahrstunden & praktische Führerprüfung

Nun muss ich dir noch etwas verraten: Es gibt in der Schweiz keine Pflichtfahrstunden.

Das heisst, du entscheidest selbst, ob du zu einem Fahrlehrer gehst und dieser dich nach erfolgter Ausbildung an die praktische Prüfung anmeldet, oder ob du dich privat anmeldest und mit einem privaten Auto gehst.

Aus Erfahrung kann ich dir aber sagen, dass es heutzutage, sprich bei unserem aktuellen Verkehrsaufkommen und den wachsenden Herausforderungen an einen sicheren Autofahrer, fast nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich ist, auf rein privatem Weg die an einer Prüfung erforderlichen Anforderungen zu erlangen.

Wie viele Fahrstunden du benötigst, hängt einerseits von deiner Motivation ab, andererseits aber auch von deiner Auffassungsgabe, deinem "Flair" fürs Autofahren, ganz allgemein gesagt von deiner Lernkurve und individuellen Entwicklung der fürs Autofahren benötigten "Skills".

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Was ich dir aber sagen kann, ist, dass ich dir keine Fahrstunde verkaufe, die dir nichts bringt oder die du nicht (mehr) nötig hast. Wir entscheiden somit gemeinsam, wann der richtige Zeitpunkt für deine Prüfung ist.

Vielleicht ist es an dieser Stelle aber dennoch sinnvoll, sich zu überlegen, wie stolz wir in den meisten Bereichen unseres Lebens (z.B. im Beruflichen) auf Aus- und Weiterbildungen sind. Möglichst viele Diplome oder andere Bestätigungen über durch uns erbrachte Leistungen sind "in" - bei der Fahrausbildung scheint dies interessanterweise gegenteilig zu sein...

Die praktische Führerprüfung kann grundsätzlich "problemlos" 2 Mal abgelegt werden.

Auch eine 3. Prüfung ist möglich, diese dauert jedoch etwas länger und kann erst nach unterschriftlich bestätigter Ausbildung durch einen Fahrlehrer beantragt werden (spätestens hier kommst du um den Fahrlehrer nicht mehr herum).

Verläuft eine 3. Prüfung negativ, kannst Du nach einem positiven psychologischen Gutachten oder nach erfolgtem Test (dem sogenannten Schuhfried Test) an eine 4. Prüfung zugelassen werden.

Führerausweis auf Probe 

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Führerausweis auf Probe und dem unbefristeten Führerausweis?

Der einzige Unterschied, welcher Du dem Ausweis ansiehst, ist, dass du als Neulenker neben dem Ausstelldatum auch ein Ablaufdatum (3 Jahre später) im Ausweis vermerkt hast.

Im Strassenverkehr sieht man dir nicht an, dass Du Neulenker bist.

Entgegen der Meinung Vieler, stehst du (ausser was die Thematik Alkohol anbelangt -> seit 2014 gilt ein Alkoholverbot für Neulenkende) auch vor dem Gesetz genau gleich da, wie jemand mit unbefristetem Führerausweis. Du wirst nicht früher oder härter bestraft als andere.

Falls es jedoch zu einem Führerausweisentzug kommt, verlängert sich deine Probezeit um ein Jahr.

Bei einem erneuten Entzug verfällt dein Führerausweis und du beginnst frühestens nach einer Sperrfrist von einem Jahr nochmals von Vorne.

2-Phasen-Ausbildung

Am 1.Dezember 2005 wurde der Führerausweis auf Probe und eine damit verbundene Weiterbildungspflicht eingeführt. Die Gesetzeslage wurde am 01.01.2020 neu angepasst.

Aktuell musst du als Neulenker innerhalb des ersten Jahres deiner 3-jährigen Probezeit einen Weiterbildungstag besuchen.

Unter die 2-Phasen-Ausbildung fallen seit oben erwähntem Datum grundsätzlich alle Personen, welche ein erstes Mal einen Lernfahrausweis der Kat. B (Auto), Kat. A (Motorrad) sowie auch Kat. A 35kW (Motorrad beschränkt) beantragen.

Auch Personen, welche nach einer Kontrollfahrt den Schweizerischen Führerausweis erhalten, können darunter fallen. Genauere Informationen dazu findest Du hier.

Nicht alle Fahrschulen bieten diese Ausbildungskurse an. Du kannst diese jedoch auch bei diversen andern Anbietern (beispielsweise dem TCS) absolvieren.

Damit Du die Frist nicht verpasst, kannst Du dich z.B. bei 2-Phasen.ch daran erinnern lassen.

 

Unbefristeter Führerausweis

Nach Absolvieren der erforderlichen Weiterbildung und Einreichen der entsprechenden Bestätigung erhältst du nach Ablauf deiner Probezeit von 3 Jahren deinen unbefristeten Führerausweis.

Herzlichen Glückwunsch, dass du den intensiven Weg deiner Fahrausbildung mit Erfolg bestritten hast!

Ich wünsche dir alles Gute und stets sichere Fahrten!

Denke daran, du wirst vermutlich nie wieder auf einem so hohen Stand der Ausbildung sein wie jetzt - erhalte dir das Gelernte und lasse nicht zu, dass die mit viel Schweiss, Geduld und Ausdauer erlernten wichtigen Details sich Stück für Stück verabschieden. Aufrechterhalten ist viel einfacher als wieder neu lernen. Von deiner Fahrausbildung her weisst du, wie oft es auf der Strasse nötig ist, Fehlverhalten von anderen zu kompensieren: Dies können nur ausgebildete Fahrer! Sei stolz einer davon zu sein.

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